AGBs
1. Der Tierhalter/Eigentümer versichert, dass das Tier sein Eigentum, gesund, geimpft, entwurmt und gegen Zecken und Flöhe behandelt ist. (Nachweis durch Kopie des EU-Impfpasses).
Außerdem muss ein Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung vorgelegt werden (bitte Kopie des Versicherungsscheins und des letzten Zahlungsbelegs mitbringen).
Diese Nachweise sind beim Erstkontakt sowie einmal im Jahr erneut in Kopie vorzulegen.
2. Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen.
Dafür benötigen wir jedoch von Ihnen, dem/r Tierbesitzer/in, vollständige und ehrliche Information über alle Besonderheiten, die Ihr Tier betreffen. Insbesondere Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren sind uns unbedingt spätestens beim Probetag des Tieres mitzuteilen und im Aufnahmebogen zu notieren. Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Tierhalter/Eigentümer.
3.Während der Zeit da der Hund bei deYAPA verwahrt, betreut und gepflegt wird bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter in Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit bei deYAPA erleiden könnte, übernimmt deYAPA keine Haftung; die Haftung von deYAPA wird ausdrücklich au Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden die das Tier bei Dritten anrichtet; gilt
§ 833 bzw. § 834 BGB.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die während der Betreuung entstehen. Es wird keine Haftung über Schäden und/oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde übernommen.
4. Ein Probetag wird mit 30 € berechnet. Ihr Hund muss mit Mensch und Hund sozial verträglich sein. Jeder Hund muss zunächst einen Probetag bestehen, in der er seine Verträglichkeit mit den anderen Gruppenmitgliedern, sowohl Hunden als auch Menschen, nachweist. Der Probetag wird individuell von uns mit dem Hundehalter festgelegt. Wir behalten uns darüber hinaus vor, einen Hund ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sowohl bei Anmeldung, als auch zu jedem Zeitpunkt während der Probezeit, bzw. einen bereits aufgenommenen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
5. Unser Gelände ist rundherum eingezäunt. Für den Fall, dass sich ein Hund dennoch eigenständig befreit, während des Bring- bzw. Abholvorgangs oder bei der Betreuung entwischt, übernehmen wir keine Haftung.
6. Hält de YAPA aus seiner Sicht (eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter /Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass deYAPA das Tier im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt .Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. deYAPA wird vorab versuchen den Besitzer telefonisch zu informieren.
7. Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte der Tierhalter/Eigentümer eine läufige Hündin abgeben und dieses deYAPA verschweigen, wird für die dann auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Tierhalters/Eigentümers
8. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Hunde während der Geschäftszeit gebracht und geholt werden. Sollte trotzdem eine Abholung nach Geschäftsschluss stattfinden wird dies mit einem Betrag von 5 Euro pro angefangene Stunde vergütet.